Es gibt großartige Neuigkeiten. Ich freue mich sehr, dass ich kürzlich als Zahnarzt auch gerichtlich beeideter Sachverständiger wurde. Für mich ist das eine neue Aufgabe, die ich gerne wahrnehme. In dieser neuen Funktion erstelle ich als unabhängiger Experte Gutachten zu verschiedenen Fragen. Auch bei Streitfällen stehe ich als Auskunftsperson zur Verfügung.
Mit dieser Auszeichnung sind jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Denn schließlich bringen die Menschen einem gerichtlich beeideten Sachverständigen auch ein hohes Maß an Vertrauen entgegen.
Verpflichtung lt. Statut und die Sachverständigenliste
Gemäß den Statuten habe ich mich daher dazu verpflichtet dieses Amt, bzw. die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) anzugeben.
Klingt spannend und ist es auch! Übrigens: Sie finden mich auch auf der Sachverständigenliste im Bundesland Kärnten unter justizonline!